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Arbeiten bei uns in der Schweiz
Grüazi, hallo und bonjour - sagen wir wir hier in der Schweiz! Schöne Berge, verträumte Täler, Schweizer Käsefondue und leckere Schoggi - für das stehen wir. Aber auch für eine hohe Lebensqualität, attraktive Gehälter und gefragte Fachkräfte!
Was gilt es zu beachten?
Als Deutsche/r oder mit einer Staatsangehörigkeit aus den EU27-Staaten dürfen Sie prinzipiell in der Schweiz leben und haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Bei einer Erwerbstätigkeit von über 3 Monaten ist eine Aufenthaltsbewilligung nötig (zu beantragen VOR Stellenantritt mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag als Voraussetzung). Es ist natürlich auch möglich als Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten und in Deutschland (oder z.B. Frankreich) zu leben. Die Schweizer Löhne liegen tatsächlich deutlich über den deutschen Gehältern, allerdings liegen auch die Lebenshaltungskosten - je nach Kanton - über denen in Deutschland. In der Regel wird in der Schweiz etwa 40 Stunden pro Woche gearbeitet; der Urlaubsanspruch liegt bei mindestens vier Wochen im Jahr (variiert gesetzlich nach Alter).

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Arbeiten in der Schweiz ...
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Unter die Grenzgängerregelung für die Schweiz fällt jeder, der in Deutschland wohnt und regelmäßig zu seinem Arbeitsplatz in die Schweiz pendelt. Es gelten folgende Regelungen:
- Der Steuerpflichtige darf nicht an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnort zurückkehren.
- Die Entfernung von Wohnort und Arbeitsort spielt keine Rolle.
- Die Schweiz darf vom Arbeitslohn eine Lohnsteuer bis zu 4,5 % erheben. Freibeträge und Werbungskosten werden dabei nicht berücksichtigt.
- Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber seinen Wohnsitz durch eine sog. Ansässigkeitsbescheinigung seines Wohnsitz-Finanzamtes nachweisen (Vordruck Gre-1).
Über die einbehaltene Lohnsteuer stellt der Arbeitgeber auf Antrag eine Lohnsteuerbescheinigung aus.
Bei der Besteuerung im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in der Schweiz einbehaltene Lohnsteuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.
AKTUELL: Im Coronajahr 2020 gelten Sonderregelungen für Grenzgänger und Grenzpendler, die sich im Homeoffice befanden. Im Einzelfall sollten diese hinzugezogen werden.
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